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   LG Leipzig, 29.12.2005 - 01 T 1402/05   

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LG Leipzig, 29.12.2005 - 01 T 1402/05 (https://dejure.org/2005,50800)
LG Leipzig, Entscheidung vom 29.12.2005 - 01 T 1402/05 (https://dejure.org/2005,50800)
LG Leipzig, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 01 T 1402/05 (https://dejure.org/2005,50800)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    § 124 Nr. 2 ZPO; § 571 Abs. 2 ZPO
    PKH-Überprüfungsverfahren; neues Vorbringen in der Beschwerde

 
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  • BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus LG Leipzig, 29.12.2005 - 1 T 1402/05
    Nach fast einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung kann die nach § 124 Nr. 2 i.V.m. § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO geforderte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch erst innerhalb des Beschwerdeverfahrens nachgeholt/abgegeben werden, sogar ohne die Verspätung entsprechend entschuldigen zu müssen (BAG FamRZ 2004, 623 m.w.N. aus der Rechtsprechung; OLG Hamm FamRZ 2000, 1225; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 36; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 837).
  • OLG Oldenburg, 19.06.2003 - 2 WF 97/03

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Nachreichen einer Erklärung

    Auszug aus LG Leipzig, 29.12.2005 - 1 T 1402/05
    Nach fast einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung kann die nach § 124 Nr. 2 i.V.m. § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO geforderte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch erst innerhalb des Beschwerdeverfahrens nachgeholt/abgegeben werden, sogar ohne die Verspätung entsprechend entschuldigen zu müssen (BAG FamRZ 2004, 623 m.w.N. aus der Rechtsprechung; OLG Hamm FamRZ 2000, 1225; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 36; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 837).
  • OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - keine Angaben zu persönlichen

    Auszug aus LG Leipzig, 29.12.2005 - 1 T 1402/05
    Nach fast einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung kann die nach § 124 Nr. 2 i.V.m. § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO geforderte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch erst innerhalb des Beschwerdeverfahrens nachgeholt/abgegeben werden, sogar ohne die Verspätung entsprechend entschuldigen zu müssen (BAG FamRZ 2004, 623 m.w.N. aus der Rechtsprechung; OLG Hamm FamRZ 2000, 1225; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 36; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 837).
  • OLG Brandenburg, 03.12.1997 - 9 WF 152/97

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LG Leipzig, 29.12.2005 - 1 T 1402/05
    Nach fast einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung kann die nach § 124 Nr. 2 i.V.m. § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO geforderte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch erst innerhalb des Beschwerdeverfahrens nachgeholt/abgegeben werden, sogar ohne die Verspätung entsprechend entschuldigen zu müssen (BAG FamRZ 2004, 623 m.w.N. aus der Rechtsprechung; OLG Hamm FamRZ 2000, 1225; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 36; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 837).
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